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FAQ´s – Häufig gestellte Fragen an unsere Energieberater

Welche 6 Vorteile bringt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

  1. 5% Mehr Förderung bei Sanierung an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) & Heizungsoptimierung:
Durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans können zusätzliche 5% Förderung für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beansprucht werden.
  1. Erhöht das Investitionsvolumen von 30.000 EUR auf 60.000 EUR pro Wohneinheit:
Der Sanierungsfahrplan ermöglicht eine Erhöhung des Investitionsvolumens auf 60.000 EUR pro Wohneinheit, was die finanziellen Möglichkeiten für umfassende Sanierungsprojekte erweitert.
  1. Individuell abgestimmtes Sanierungskonzept auf ihr Gebäude:
Der Fahrplan wird individuell auf das jeweilige Gebäude zugeschnitten, sodass ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept erstellt wird, das die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten berücksichtigt.
  1. 5-prozentige Anrechnung auf das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG):
Der Sanierungsfahrplan ermöglicht eine 5-prozentige Anrechnung auf die Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes, was zu einer besseren Einhaltung gesetzlicher Vorgaben führt.
  1. 5% Förderung auf Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung:
Der Sanierungsfahrplan bringt zusätzlich 5% Förderung für Maßnahmen zur Optimierung von Lüftungsanlagen und Heizungssystemen, einschließlich dem Einbau von Fußbodenheizung, Niedertemperaturheizkörpern und elektronisch geregelten Heizungspunkten.
  1. Energiekosteneinsparpotenzial nach Umsetzung der Maßnahme
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Ihnen das energetische und monetäre Einsparungspotential auf und stellt dieses den zu erwartenden Investitionskosten gegenüber. Somit können Sie die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Sanierungsmaßnahmen direkt ableiten.
Müssen alle Maßnahmen aus dem individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erfüllt werden?
  • Nein, es besteht keine Pflicht zur Umsetzung der im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Umsetzung (Umfang & Reihenfolge) kann flexibel von Ihnen gestaltet werden. Dabei ist der Sanierungsfahrplan (iSFP) 15 Jahre gültig.

    Nur die explizit im Sanierungsfahrplan aufgeführten und umgesetzten Maßnahmen können für die 5%-Förderung berücksichtigt werden. Deshalb ist es wichtig, dass der individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) auch wirklich individuell für Sie durch einen qualifizierte Energieberater erstellt wird.
  • Was sind BAFA/KfW-Einzelmaßnahmen und welche gibt es?
  • Einzelmaßnahmen sind einzelne Sanierungen die gezielte die energetische Qualität des Gebäudes verbessern.

    Dies können einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik sein:

    Dachsanierung/ Fenstertausch/ Außenwanddämmung/ Dachfenstertausch/ neue Haustüre/ Kellerdeckendämmung/Dämmung der obersten Geschoßdecke/ Einbau einer Fußbodenheizung/ Einbau effizienter Heizkörper/ Einbau neuer Heizungsanlagen (Bsp. Wärmepumpe/ Solarthermie-Anlage/ Pelletheizung, etc.) / Raumlüftungsanlage/ Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung / Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung / Smart Home
  • Wie hoch werden BAFA/KfW-Einzelmaßnahmen gefördert?
  • Bei Fragen zu den Fördersätzen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
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    Was ist ein KfW-Effizienzhaus?
  • Das KfW-Effizienzhaus umfasst die Sanierung des kompletten Gebäudes in einem Zug, welche ein gewissen energetischen Standard erreich muss. Je besser der Standard, desto höher die Förderung. Dabei erhalten Sie:
  • Was versteht man unter einer Baubegleitung durch den Energieberater?
  • Die Baubegleitung durch den Energieberater ist eine unabhängige Kontrollinstanz, die den Bauherrn unterstützt, indem sie den Baufortschritt überwacht und sicherstellt, dass die Arbeiten den vereinbarten Standards und Vorschriften entsprechen.

  • Zum Leistungsumfang der Baubegleitung gehören:
  • Unsere Kosten für diese Leistungen werden für Sie mit 50% von der BAFA & KfW gefördert.