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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Theta Energieberatung GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Theta Energieberatung GbR § 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsverhältnisse der Theta Energieberatung GbR (im Folgenden Theta) und dem Kunden, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. (2) Die AGB von Theta gelten ausschließlich und in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Theta ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und Theta dem nicht ausdrücklich widerspricht. § 2 Leistungskatalog (1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise und sind inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Die aktuellen Preise sind der Website entnehmen. (2) Theta bietet folgende Dienstleistungen an:

− Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
− Vor-Ort-Beratung oder telefonische Energieberatung
− Erstellung von Energieausweisen nach Gebäudeenergiegesetz
− Fördermittelservice
− Fachplanung und Baubegleitung nach BEG EM

(3) Die Erstellung des iSFP beinhaltet zunächst eine Vor-Ort-Objektaufnahme durch eine/n Energieberater/in. Danach wird anhand der aufgenommenen Daten ein Theta in Form eines Sanierungsfahrplans und einer Umsetzungshilfe von Theta erstellt. Anschließend findet ein telefonisches Beratungsgespräch mit dem Kunden statt. Die Erstellung des iSFP wird mit bis zu 80% staatlich gefördert. (4) Alle Dienstleistungen und Produkte werden ausschließlich für Gebäude, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden, erbracht. (5) Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert, es sei denn dies wurde schriftlich vereinbart; insbesondere kann Theta nicht dafür garantieren, dass die Immobilie des Kunden eine bestimmte KfW-Effizienzhausklasse oder Energieklasse erreicht oder dass prognostizierte Einsparungseffekte vollumfänglich eintreten. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von der Theta empfohlenen oder mit der Theta abgestimmten Maßnahmen. Theta kann nicht garantieren, dass der Kunde Ansprüche auf Förderungen gegenüber Förderträgern (bspw. BAFA, KfW), die im Anschluss an Beratungsdienstleistungen beantragt werden können (bspw. iSFP-Bonus), erlangt. (6) Theta legt die vom Kunden mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Theta nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von Theta Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Kunden mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben. Stand: 27.11.2023 Allgemeine Geschäftsbedingungen – Theta Energieberatung GbR Seite 2 von 7 (7) Die Erstellung eines iSFP erfolgt auf Grundlage der anerkannten Definition einer energetischen Gebäudeeinheit, wobei für jeweils eine energetische Gebäudeeinheit ein iSFP zu erstellen ist. (8) Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Kunde und der Theta einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit der Theta für den Kunden trägt oder diese übernimmt. § 3 Vertragsschluss (1) Die angebotenen Dienstleistungen können bestellt werden, indem der Kunde über das Buchungstool auf der Internetseite die jeweilige Leistung auswählt und auf den Bestellbutton klickt. Hierdurch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an Theta ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Hiermit erkläre ich, dass ich die Datenschutzrichtlinien und die allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Widerrufsbelehrung der Theta Energieberatung GbR gelesen habe und bin mit deren Geltung einverstanden.“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. (2) Theta schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. § 4 Zahlungsbedingungen (1) Rechnungen von Theta sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto von Theta geleistet werden. (2) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Ist der Kunde Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von Theta, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Theta behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. (3) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von Theta auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. (4) Für Rücküberweisungen wird eine Pauschale von zwei Euro pro Überweisung erhoben. § 5 Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen (1) Im Falle der kundenseitigen Stornierung werden die folgenden Beträge an den Kunden erstattet: − Bei einer Stornierung 14 Tage oder mehr vor Datenaufnahmetermin 100 % des Eigenanteils des Kunden − Bei einer Stornierung 13 bis 8 Tage vor Datenaufnahmetermin 50 % des Eigenanteils des Kunden Stand: 27.11.2023 Allgemeine Geschäftsbedingungen – Theta Energieberatung GbR Seite 3 von 7 − Bei einer Stornierung 7 Tage oder weniger vor Datenaufnahmetermin 0 % des Eigenanteils des Kunden. Die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen bleiben hiervon unberührt. (2) Die Umbuchung eines Termins kann jederzeit durch den Kunden über Microsoft Bookings erfolgen. Bei einer Umbuchung innerhalb von 24 Stunden oder weniger vor der Anfangszeit des Termins wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 100 € fällig. § 6 Leistungsübermittlung Alle Dokumente von Theta (insbesondere Verträge, Rechnungen, Sanierungsfahrpläne, Umsetzungshilfen, Zuwendungsbescheide, De-minimis-Beihilfen-Formulare, etc.) werden ausschließlich dem Kunde per E-Mail im PDF-Format zugesendet. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er die Dokumente empfangen, öffnen und lesen kann. § 7 Datenaufnahmetermin (1) Der Kunde ist verpflichtet, Theta innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsschluss einen Termin für eine Vor-Ort-Besichtigung zu ermöglichen. Erbringt der Kunde nach Aufforderung durch Theta die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist Theta nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann Theta dem Kunden entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, Theta Zugang zu den wesentlichen Bereichen der zu begutachtenden Immobilie zu gewähren. Hierzu gehört insbesondere das Grundstück, der Keller, der Heizungsraum und das Dachgeschoss. Zudem muss Theta die Gebäudehülle und Schwachstellen des Gebäudes in Augenschein nehmen können. Der Kunde räumt Theta das Recht ein, Fotos des Gebäudes oder der Gebäudebestandteile zu machen, die bei der Erstellung der Produkte von Theta verwendet werden. Theta sichert und löscht die Fotos nach den Bestimmungen der Datenschutzerklärung. (3) Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum vereinbarten Termin oder spätestens 15 Minuten nach Terminbeginn, bspw. durch Abwesenheit, schuldhaft nicht nach, so ist er zu Zahlung des üblichen Stundensatzes für Dienstleistungen von Theta verpflichtet. Dieser beträgt 349,00 € und wird viertelstündlich abgerechnet. § 7a Nachbesprechungstermin (1) Der Kunde erhält mit dem iSFP einen Link für die Buchung eines Nachbesprechungstermins. Dieser Termin dient dazu, etwaige offene Fragen des Kunden zu beantworten und ggf. Anpassungen am iSFP vorzunehmen. Der Termin findet über das Videotelefonie-Programm Microsoft-Teams statt; auf Wunsch des Kunden kann die Nachbesprechung auch telefonisch durchgeführt werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Nachbesprechungstermin innerhalb von zwei Wochen nach Zusendung des Links zu buchen. Weiterhin hat die Nachbesprechung innerhalb von sechs Wochen nach Zusendung des iSFP zu erfolgen. (2) Im Anschluss an die fernmündliche Beratung erfolgt die Rechnungslegung durch Theta. Nach Zahlung durch den Kunden wird diesem von Theta eine Verwendungsnachweiserklärung des BAFA zugesendet. Der Kunde ist verpflichtet, die Verwendungsnachweiserklärung unterschrieben in digitaler Form innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken. Unterlässt der Kunde die Zusendung der Verwendungsnachweiserklärung trotz Ermahnung durch Theta, können die Fördermittel durch das BAFA nicht abgerufen werden. Der Kunde wird in diesem Fall verpflichtet, die Gesamtkosten brutto – der Anteil des Kunden und BAFA-Zuschuss inkl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer– an Theta zu Stand: 27.11.2023 Allgemeine Geschäftsbedingungen – Theta Energieberatung GbR Seite 4 von 7 zahlen. Dieselbe Verpflichtung trifft den Kunden, wenn dieser seiner Pflicht auf Buchung und Teilnahme an der Nachbesprechung (vgl. § 6 Abs. 4) trotz Ermahnung durch Theta nicht nachkommt. (3) Der Kunde stellt Theta eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen. (4) Handelt es sich bei dem Beratenen um eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG), so erfolgt die Beratung dieser bzw. mindestens eines Beirats gegenüber. Im Falle einer Vertretung der WEG durch eine Hausverwaltung ist diese verpflichtet, den Nachbesprechungstermin so zu organisieren, dass die WEG bzw. mindestens ein Beirat an der Nachbesprechung teilnehmen kann. Die WEG-Beratung findet grundsätzlich fernmündlich statt. Für eine Vor-Ort-Beratung, bspw. bei einer WEG-Versammlung, ist eine Sondervereinbarung herbeizuführen. § 8 Erklärung über Einhaltung der BAFA-Richtlinien (1) Der Kunde erklärt mit Unterschrift des Vertrages, dass er die nachfolgend aufgelisteten Vorgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Förderungsberechtigung für den iSFP erfüllt. (2) Der Kunde erklärt insoweit, dass: (a) sich die Beratung (bei einem reinen Wohngebäude) nicht nur auf einen Teil des Gebäudes bezieht; (b) (falls ein Unternehmen als Eigentümer des Wohngebäudes beraten wird), das beratene Unternehmen die Voraussetzungen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen erfüllt; (c) (falls ein Unternehmen als Eigentümer etc. des Wohngebäudes beraten wird), das beratene Unternehmen im laufenden Jahr sowie in den vorausgegangenen zwei Steuerjahren einschließlich der Förderung nach dieser Richtlinie De-minimis-Beihilfen in einem Gesamtumfang von nicht mehr als 200.000 Euro (im Falle von Unternehmen des Straßentransportsektors 100.000 Euro) erhalten hat; (d) (falls ein Unternehmen als Eigentümer etc. des Wohngebäudes beraten wird) das Unternehmen nicht den überwiegenden Anteil seines Umsatzes (mehr als 50 Prozent) in der Fischerei (einschließlich Aquakultur) und /oder in der Primärerzeugung oder Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erzielt; (e) sich das Wohngebäude nicht mehrheitlich im Eigentum des Bundes oder eines Bundeslandes befindet; (f) an dem Eigentümer des Wohngebäudes weder der Bund noch ein Bundesland mehrheitlich beteiligt ist; (g) das Gebäude nicht von einem unbeheizten Nichtwohngebäude im Wege einer Nutzungsänderung zu einem Wohngebäude umgewidmet werden soll; (h) der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt; (i) für die Energieberatung keine öffentlichen Mittel anderer Bundesförderprogramme in Anspruch genommen werden sollen; (j) der Beratungsempfänger/die Beratungsempfängerin als alleiniger Eigentümer, Mieter/Pächter oder Nießbrauchsberechtigter nicht selbst für dieses Förderprogramm als Energieberater/Energieberaterin zugelassen wurde; (k) der Beratungsempfänger nicht auf eigenes Personal mit einer Qualifikation zurückgreifen kann, wie sie nach Nummer 3 der Förderrichtlinie gefordert wird. Stand: 27.11.2023 Allgemeine Geschäftsbedingungen – Theta Energieberatung GbR Seite 5 von 7 § 9 Störung des Betriebs Der Kunde darf keine Inhalte versenden, die nach Art oder Beschaffenheit, Größe oder Anzahl dazu führen könnten, den Betrieb des Dienstes des Anbieters zu gefährden. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit seines Internetportals. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten. § 10 Haftung (1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet Theta bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. (3) Auf Schadensersatz haftet Theta – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Theta, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (3) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Theta nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. (4) Theta übernimmt keine Garantie für die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder. (5) Die Haftung von Theta entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Kunden zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Kunden nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber Theta gerügt wurden. § 11 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort (1) Auf die AGB und den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz in Weinstadt. (3) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Theta Energieberatung GbR. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt. Stand: 27.11.2023 Allgemeine Geschäftsbedingungen – Theta Energieberatung GbR Seite 6 von 7 II. Widerrufsrecht für Verbraucher Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. § 1 Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen den geschlossenen Vertrag über die Erbringung einer Energieberatung oder Erstellung eines Energieausweises ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses bzw. dem Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht wird durch Abgabe einer eindeutigen Erklärung (z. B. schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) ausgeübt, indem Sie uns über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Die Erklärung ist gegenüber uns, also Theta Energieberatung GbR (geschäftsführende Gesellschafter):

Emanuel Schumann/ Hannes Mertens

§ 2 Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns vor der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang, der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht. § 3 Ausschluss des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht ist gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Insoweit kann der Vertrag nicht mehr widerrufen werden, nach dem Theta mit der Erstellung eines personalisierten Produktes (z.B. iSFP, Energieausweis) begonnen hat. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Theta mit der Datenaufnahme bei Ihrem Gebäude begonnen hat. Musterwiderrufsformular Der Widerruf ist gerichtet an die Theta Energieberatung GbR, Schlartäckerweg 4 71384 Weinstadt. Hiermit widerrufe (n) ich/wir den vom mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (unzutreffendes streichen): Stand: 27.11.2023 Allgemeine Geschäftsbedingungen – Theta Energieberatung GbR Seite 7 von 7 Theta-Paket, individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), Energieberatung (vor Ort), Energieberatung (telefonisch), Energieausweis Vertrag vom: … Name des Verbrauchers: … Anschrift des Verbrauchers: … Unterschrift des Verbrauchers … Ort, Datum …