Was wird bei der Anlagentechnik gefördert?
1. Anlagen zur Wärmeerzeugung
Wärmepumpen
Biomasseheizungen (z.B. Pelletanlagen)
Solarthermische Anlagen (nur Solarthermie und keine PV)
Brennstoffzellenheizungen
Wasserstofffähige Heizungen (Mehrkosten im Vergleich zu Gasbrennwertheizung)
Innovative Heizungstechniken auf Basis erneuerbaren Energien
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Anschluss an ein Gebäude oder Wärmenetz
2. Anlagen die nicht zu Wärmeerzeugung dienen
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Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen (zentral oder dezentral)
„Efficiency Smart Home“ - Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
3. Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich
Einbau von Flächenheizung und Niedertemperaturheizkörper
Dämmung von Rohrleitungen
Einbau von Wärmespeicher
Austausch von Heizungspumpen
Wie hoch wird gefördert?
Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000€ für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000€ für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8000€ ab der siebten Wohneinheit.
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Wobei können wir Sie dabei unterstützen?
Unsere Energieberater und Heizungsbauexperten beraten Sie persönlich und individuell bei Ihrem Bauvorhaben.
Wir übernehmen für Sie vollständige Antragstellung und Fördergeldabwicklung. Die dafür notwendigen Berechnungsunterlagen und Nachweise werden von uns hausintern erstellt.
Wir können Sie bei der Handwerkervermittlung unterstützen und bieten gleichzeitig eine umfängliche Baubegleitung an. Diese wird ebenfalls mit 50% vom Staat gefördert.
Gerne stehen wir Ihnen zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch zur Verfügung.