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BEG-Einzelmaßnahmen
     ANLAGENTECHNIK

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Was wird bei der Anlagentechnik gefördert?

1. Anlagen zur Wärmeerzeugung

2. Anlagen die nicht zu Wärmeerzeugung dienen

3. Heizungsoptimierung

Wie hoch wird gefördert?

Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000€ für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000€ für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8000€ ab der siebten Wohneinheit.

sanierungsfahrplan
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Wobei können wir Sie dabei unterstützen?

Unsere Energieberater und Heizungsbauexperten beraten Sie persönlich und individuell bei Ihrem Bauvorhaben. Wir übernehmen für Sie vollständige Antragstellung und Fördergeldabwicklung. Die dafür notwendigen Berechnungsunterlagen und Nachweise werden von uns hausintern erstellt. Wir können Sie bei der Handwerkervermittlung unterstützen und bieten gleichzeitig eine umfängliche Baubegleitung an. Diese wird ebenfalls mit 50% vom Staat gefördert. Gerne stehen wir Ihnen zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch zur Verfügung.