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BEG-Einzelmaßnahmen
     GEBÄUDEHÜLLE

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Was wird gefördert?

Wie hoch wird gefördert?

Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit.

Beziehungsweise eine Höchstgrenze von 60.000 Euro pro Wohneinheit und einer Fördersatzerhöhung von 5%, wenn für das Gebäude im Voraus ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde. Der Fördersatz beträgt somit 20% (15% Grundfördersatz + 5% iSFP-Bonus)

Mehr Informationen zum individuellen
Sanierungsfahrplan (iSFP) finden Sie ➲

Sanierungsfahrplan
           (iSFP)
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1.650€ ab 350€  
1.650€ abzüglich der garantierten Förderprämie von 1.300€

Wie können wir Sie dabei unterstützen?

Unsere Energieberater beraten Sie persönlich und individuell bei Ihrem Bauvorhaben.

Wir übernehmen für Sie vollständige Antragstellung und Fördergeldabwicklung. Die dafür notwendigen Berechnungsunterlagen und Nachweise werden von uns hausintern erstellt.

Wir können Sie bei der Handwerkervermittlung unterstützen und bieten gleichzeitig eine umfängliche Baubegleitung an. Diese wird ebenfalls mit 50% vom Staat gefördert.

Gerne stehen wir Ihnen zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch. zur Verfügung.