Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) stellt Ihr Gebäude im Ist-Zustand (heute) dar und zeigt mögliche energetische Sanierungsvorschläge und Auswirkung auf Ihren Energieverbrauch.
Somit erhalten Sie ein umfassendes Sanierungskonzept mit konkreten Sanierungsvorschlägen, deren Kosten und Wirtschaftlichkeit. Dieses kann Ihnen als Anleitung dienen, um Ihr Gebäude Schritt-für-Schritt zu sanieren.
Außerdem zeigt Ihnen der individuelle Sanierungsfahrplan alle staatlichen Fördergelder auf, welches Sie von der KfW und der BAfA erhalten.
Darüber hinaus erhalten Sie mit dem individuellen Sanierungsfahrplan den iSFP-Bonus von 5% für jede im Fahrplan aufgeführte Sanierungsmaßnahme. Zum Beispiel erhöht sich bei einer Dachsanierung der Fördersatz von 15% auf 20% und zusätzlich wird Ihr max. Investitionsvolumen von 30.000€ auf 60.000€ angehoben.
➲ mehr Informationen zu den Fördersätze finden Sie hier:
Zusätzlich kann Ihnen der individuelle Sanierungsfahrplan zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) beitragen.
Wie erhalte ich meinen individuellen Sanierungsfahrplan?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstberatungsgespräch.
Unser Angebot und Service teilt sich in drei Phasen auf:
1. Vor-Ort Termin mit einem unserer Energie Effizienzberater
Datenaufnahme
ausführliches und individuelles Beratungsgespräch
Datenaufnahme des Gebäudes
Abschätzung und gemeinsame Erörterung möglicher Sanierungsschritte
2. Erstellung eines ausführlichen und individuell auf Sie abgestimmten Sanierungsfahrplan
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Für Gebäude mit 1 - 2 Wohneinheiten nur 350€ zzgl. staatlicher Förderprämie von 1.300€ (1650€)
Für Gebäude ab 3-6 Wohneinheiten nur 450€ zzgl. staatlicher Förderprämie von 1.700€ (2150€)
Für Gebäude ab 7 Wohneinheiten Preis auf Anfrage
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80 % des förderfähigen Beratungshonorars,
maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
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80 % des förderfähigen Beratungshonorars,
maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
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zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der
Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung